AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Urte Ramcke, Hunde- und Pferdephyiotherapie und-Osteopathie
1. Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierphysiotherapeutin und -Osteopathin Urte Ramcke (nachfolgend auch TP genannt) und dem Tierhalter/ Kunden (nachstehend auch als TH benannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Tierphysiotherapeutin und und -Osteopathin Urte Ramcke akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierphysiotherapeutin und und -Osteopathin Urte Ramcke annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin und und -Osteopathin Urte Ramcke zum Zweck der Beratung und Behandlung wendet.
3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die TP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Beratung und Behandlung beim Tier des Tierhalters anwendet. Es handelt sich um keinen Werkvertrag, so dass die TP keine Erfolgsgarantie im Sinne der Heilung/Verbesserung verspricht.
4. Termine
Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese von der TP persönlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurden.
Für kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder nicht wahrgenommene Termine behält sich die TP vor, dem Tierhalter ein Ausfallhonorar in Höhe der eingeplanten Behandlungszeit in Rechnung zu stellen, da der Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu belegt werden kann.
5. Behandlungsgebühren / Bezahlung
Die Behandlungsgebühren sowie die anfallenden Fahrtkosten werden dem Tierhalter vor der ersten Behandlung mitgeteilt.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt unmittelbar vor Ort im Anschluss an jede Behandlungseinheit als Barzahlung oder per Überweisung nach Rechnungszugang. Zugesandte Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum.
Die Gebühren sind als Festverträge vereinbart. Rabatte können nicht gewährt werden.
6. Behandlung der Tiere
Die TP bezweckt eine ganzheitliche Behandlung der Tiere, unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Die Behandlung erfolgt nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen, dennoch kann es unter Umständen zu einer Verschlechterung kommen, die nicht auf eine unfachgerechte Behandlung zurückzuführen ist. Die TP verspricht keine Erfolgsgarantie.
7. Mitwirkung des Tierhalters
Vor dem Beginn und während der laufenden Behandlung hat der TH die TP über ihm bekannte Erkrankungen seines Tieres (insbesondere über Tumore) vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und macht. Desweiteren informiert der TH die TP ggf. über ansteckende Erkrankungen und parasitären Befall seines Tieres, die TP entscheidet dann über Fortführung oder eine zeitweise Unterbrechung der Behandlung bis durch eine entsprechende tierärztliche Behandlung des Tieres keine Ansteckung mehr droht.
Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die TP empfohlen und mit dem TH besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg behält sich die TP eine Änderung der Behandlung vor.
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der tierphysiotherapeutischen Behandlungseinheiten unabdingbar. Bei tierphysiotherapeutischen Behandlungen ist die Mitwirkung des TH außerhalb der Behandlungseinheiten erforderlich. Die Übungen zur Eigenanleitung werden dem TH fachgerecht gezeigt, der TH trägt selbst Sorge für die Umsetzung.
Die TP übernimmt keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen /osteopathischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.
Verschlechterungen des Gesundheitszustandes von Tierhalter und/oder Tier, die eine ärztliche/tierärztliche Behandlung und damit verbundene Kosten nach sich ziehen, können nicht bei der TP geltend gemacht werden.
Die TP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen , Behandlungsmaßnahmen und den Behandlungsverlauf. Dem TH steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu, er kann diese auch nicht heraus verlangen. Sofern der TH einen Behandlungsbericht oder einen schrifltichen Therapie-/ Trainingsplan wünscht, erstellt die TP diesen kosten- und honorarpflichtig .
7. Haftung
Der TH/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an der TP, an Begleitpersonen und an der Behandlungsausrüstung durch ihn oder sein Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
8. Datenschutz und Schweigepflicht
Die Daten des TH/Verfügungsberechtigten und dessen Tier werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der internen Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutz (BDSG).
Die TP speichert und verarbeitet die Daten des Kunden und dessen Tieres zum internen Gebrauch wie Rechnungsstellung, Kundenkartei, Befunderhebung, Behandlungsverlaufsdokumentation und Kommunikation mit dem Kunden. Hierzu gehören ggf. auch Arztberichte, bildhafte Befundergebnisse (Röntgen, CT, MRT). Die TP nutzt diese Daten nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden ggf. zur fachspezifischen Kommunikation mit dem behandelnden Tierarzt oder ggf. anderen beteiligten Therapeuten (Tierheilpraktiker, Tierkommunikatoren).
Weitere Regelungen bzgl. des Datenschutzes sind den gesonderten Datenschutzrichtlinien von Urte Ramcke, Hunde- und Pferdephysiotherapie /-Osteopathie zu entnehmen.
Die TP unterliegt der Schweigepflicht bezüglich Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die TP kann nur in Schriftform durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der TH/Verfügungsberechtigte zustimmen wird, um vom behandelnden Tierarzt Auskünfte einzuholen, die für die Behandlung von Wichtigkeit sind.
Sobald die TP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
Ohne gesonderte Vereinbarung und Widerspruch von Seiten des TH/ Verfügungsberechtigten stimmt dieser einer Kommunikation mit der TP über folgende Medien und der damit verbundenen (etwaigen externen) Speicherung seiner Daten zu: Telefon/Mobiltelefon/SMS/MMS/Email/Post/Whatsapp.
9. Rechtliche Hinweise
Die Tierphysiotherapeutin und –Osteopathin Urte Ramcke weist darauf hin, dass ein Tierphysiotherapeut und –Osteopathin keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf er nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierphysiotherapeuten und –Osteopathen unterliegt dem Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.